Produkthaftungs- und Garantiebedingungen

Diese Produkthaftungs- und Garantiebedingungen gelten für Geräte, Verbrauchsmaterialien, Software, Softwarelizenzen sowie damit verbundene Lösungen und Dienstleistungen, die von Kroko Print Solutions Oy an B2B-Kunden geliefert werden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Bedingungen als PDF herunterladen

1. Geräte und Drucker

Kroko Print Solutions Oy liefert Unternehmenskunden Gesamtlösungen, bestehend aus Druckgeräten, Kennzeichnungsmaterialien, Software und Systemintegrationen. Aufgrund der unterschiedlichen Beschaffenheit der Produktgruppen sind die Verantwortlichkeiten und Garantiebedingungen in die folgenden Einheiten unterteilt.

Kroko Etiketten- und Schrumpfschlauchdrucker haben eine Herstellergarantie von 60 Monaten ab Lieferdatum, sofern nicht schriftlich anders im Zusammenhang mit dem Produkt oder der Lieferung angegeben.

Die Garantie deckt Material- und Herstellungsfehler ab, die am Produkt auftreten.

Die Garantie deckt keine Fehler oder Schäden ab, die beispielsweise auf Folgendes zurückzuführen sind:

  • unsachgemäße oder anleitungswidrige Verwendung;
  • Nachlässigkeit oder Fahrlässigkeit;
  • falsche Installation oder Wartung;
  • vom Kunden oder Dritten vorgenommene Änderungen oder Reparaturen;
  • Spannungsspitzen oder andere Störungen im Stromnetz;
  • mechanische Beschädigung oder externer Aufprall;
  • Feuchtigkeit, Staub, Chemikalien oder andere Umgebungsbedingungen, die die technischen Spezifikationen des Geräts überschreiten; oder
  • andere externe Faktoren, die nicht von Kroko abhängen.

Druckmaterialien und Verbrauchsmaterialien

Krokos Software und Drucker sind dafür konzipiert und vorgesehen, mit Krokos originalen Druckmaterialien, Farbbändern, Netzteilen und anderem Kroko-Zubehör verwendet zu werden.

Die Verwendung von anderen als Krokos Originalmaterialien oder Zubehör macht die Produktgarantie ungültig. Darüber hinaus hat Kroko das Recht, die Softwarelizenz ungültig zu machen, wenn Krokos Software in Verbindung mit anderen als Krokos Originalmaterialien oder Zubehör verwendet wird.

2. Kennzeichnungsmaterialien und Verbrauchsgüter

Kroko liefert industrielle Kennzeichnungsmaterialien wie Etiketten, Schrumpfschläuche, Kabelkennzeichnungen und andere ähnliche Produkte.

Die Eignung des Materials hängt vom endgültigen Verwendungszweck und der Einsatzumgebung ab. Der Kunde ist verantwortlich für die Beurteilung und Sicherstellung der Materialeignung in Bezug auf den Verwendungszweck, die Haftfläche, Chemikalien, Temperatur, Feuchtigkeit, UV-Strahlung, mechanische Beanspruchung und andere Betriebsbedingungen.

Kroko ist dafür verantwortlich, dass die gelieferten Materialien den vereinbarten oder angegebenen technischen Eigenschaften entsprechen.

Kroko haftet nicht für das Ablösen, Verblassen, Abnutzen oder Unleserlichwerden des Materials, wenn das Problem beispielsweise auf eine fehlerhafte Installation, eine ungeeignete Haftfläche, die Überschreitung der Betriebsbedingungen oder einen anderen von Kroko unabhängigen Faktor zurückzuführen ist.

3. Software und Systemintegrationen

Kroko-Softwareprodukte, einschließlich Kroko Autoprint, Watcher und Cloud Print, werden in der jeweils verfügbaren Form und im verfügbaren Umfang geliefert, sofern nicht schriftlich etwas anderes über eine bestimmte Funktionalität oder Servicelevel vereinbart wurde.

Die Funktionsweise der Software kann durch die Nutzungsumgebung des Kunden, Systeme Dritter, Netzwerkverbindungen, Betriebssysteme, Schnittstellen und andere von Kroko unabhängige Faktoren beeinflusst werden.

Kroko haftet nicht für das Fehlen von Daten, Datenkorruption, den Verlust von Druckbefehlen oder andere Fehlfunktionen, die durch Änderungen an Systemen, Software, Schnittstellen, Netzwerken, Lizenzen, Servern oder der Infrastruktur des Kunden oder Dritter oder durch andere Faktoren außerhalb des Einflussbereichs von Kroko verursacht werden.

Kroko haftet nicht für Betriebsunterbrechungen, Produktionsstillstand, Datenverlust oder sonstige Schäden, die durch System-, Kommunikations-, Cloud-Dienst- oder Infrastrukturstörungen entstehen, die von Kroko unabhängig sind.

4. Allgemeine B2B-Haftungsbeschränkungen

Indirekte Schäden

Kroko Print Solutions Oy haftet dem Kunden gegenüber nicht für indirekte, mittelbare, zufällige oder Folgeschäden, es sei denn, zwingende gesetzliche Bestimmungen sehen etwas anderes vor. Dazu gehören unter anderem:

  • Umsatz- oder Gewinnverlust;
  • Produktionsausfälle;
  • Betriebsunterbrechungen;
  • Verzögerungen bei Projekten oder Lieferungen;
  • entgangene Einsparungen oder sonstige wirtschaftliche Vorteile;
  • Verlust von Informationen oder Daten;
  • Ansprüche Dritter gegenüber dem Kunden; sowie
  • Vertragsstrafen oder andere Sanktionen, die Dritte dem Kunden auferlegen.

Maximale Haftungssumme

Sollte bei einem Produkt, Gerät, Material oder einer Software ein Fehler festgestellt werden, der in die Verantwortung von Kroko fällt, so ist die gesamte Haftung von Kroko für das von dem betreffenden Fehler betroffene Produkt, die Produktcharge, Lieferung oder Softwarelizenz auf den vom Kunden tatsächlich für dieses Produkt oder diese Dienstleistung gezahlten Nettokaufpreis oder die Lizenzgebühr beschränkt.

Bei laufenden Software- oder Servicegebühren ist die maximale Haftungssumme auf den vom Kunden für den jeweiligen vereinbarten Zeitraum gezahlten Nettobetrag beschränkt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gelten, soweit sie wirksam vereinbart werden können.

5. Prüfung und Reklamation von Lieferungen

Der Kunde muss die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt prüfen. Offensichtliche Mängel, Fehlmengen und Transportschäden sind Kroko innerhalb von acht (8) Werktagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzeigen.

Meldet der Kunde einen feststellbaren Mangel nicht innerhalb der vorgenannten Frist, gilt die Lieferung hinsichtlich dieser feststellbaren Mängel als genehmigt, soweit eine solche Frist wirksam vereinbart werden kann. Versteckte Mängel sind Kroko innerhalb einer angemessenen Frist anzuzeigen, nachdem der Mangel entdeckt wurde oder hätte entdeckt werden müssen.

6. Garantieabwicklung

Für die Garantie- oder Gewährleistungsabwicklung kann Kroko vom Kunden die zur Klärung des Mangels erforderlichen Informationen anfordern, wie z.B. die Seriennummer des Produkts, die Liefer- oder Bestellnummer, eine Beschreibung des festgestellten Mangels, Fotos, Informationen über das verwendete Material, die Softwareversion oder Informationen zur Betriebsumgebung. Kroko hat das Recht, den gemeldeten Mangel zu untersuchen, bevor eine Garantiereparatur, ein Ersatzprodukt oder eine andere Entschädigung gewährt wird.

Sollte bei der Untersuchung festgestellt werden, dass der gemeldete Mangel nicht unter die Garantie oder die Verantwortung von Kroko fällt, können dem Kunden gesondert zu vereinbarende Untersuchungs-, Service-, Liefer- und andere entstandene Kosten in Rechnung gestellt werden.

7. Anwendung

Diese Produkthaftungs- und Garantiebedingungen gelten für Produkte und Dienstleistungen, die von Kroko Print Solutions Oy an B2B-Kunden geliefert werden, es sei denn, in einer einzelnen schriftlichen Vereinbarung, einem Angebot, einer Auftragsbestätigung oder einem anderen schriftlichen Dokument wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Sollte ein Widerspruch zwischen diesen Bedingungen und einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunden bestehen, gelten vorrangig die zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbarten Sonderbedingungen.

Kroko Print Solutions Oy behält sich das Recht vor, diese Produkthaftungs- und Garantiebedingungen zu aktualisieren. Aktualisierte Bedingungen gelten für neue Lieferungen und Verträge, die nach ihrem Inkrafttreten abgeschlossen werden, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes mit dem Kunden vereinbart.

Diese Bedingungen werden insoweit angewendet, als sie gültig vereinbart werden können. Nichts in diesen Bedingungen schränkt die Rechte oder Pflichten einer Partei ein, die sich aus zwingendem Recht ergeben.